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   BSG, 05.10.1995 - 2 RU 11/94   

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https://dejure.org/1995,18055
BSG, 05.10.1995 - 2 RU 11/94 (https://dejure.org/1995,18055)
BSG, Entscheidung vom 05.10.1995 - 2 RU 11/94 (https://dejure.org/1995,18055)
BSG, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 2 RU 11/94 (https://dejure.org/1995,18055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Anhörung bei Rentenentziehung auf Grund eines medizinischen Gutachtens - Bemessung einer behördlichen Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.07.1980 - 5 RKnU 1/79

    Anhörungsfrist - Heilung eines Formmangels - Nachholung einer Anhörung

    Auszug aus BSG, 05.10.1995 - 2 RU 11/94
    Ob unter den besonderen Umständen des Einzelfalles eine für den typischen Normalfall angenommene Frist von zwei Wochen unangemessen kurz war, ist von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit im vollen Umfange nachprüfbar (BSG SozR 1200 § 34 Nr. 12 sowie SozR 1300 § 24 Nr. 4).
  • BSG, 16.10.1986 - 12 RK 30/86

    Befugnis eines Versicherungsträgers - Verfahren zur Nachentrichtung freiwilliger

    Auszug aus BSG, 05.10.1995 - 2 RU 11/94
    Die Verlängerung einer behördlichen Frist kann auch noch nach ihrem Ablauf beantragt und gewährt werden (BSGE 60, 266, 271; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 231u I; KassKomm-Krasney § 26 SGB X RdNr 10; Schroeder-Printzen/von Wulffen aaO § 26 Anm 12).
  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78

    Anhörung

    Auszug aus BSG, 05.10.1995 - 2 RU 11/94
    Nachdem die Beklagte innerhalb einer nicht angemessenen Frist ihre Entscheidung gefällt hatte, stand es dem Kläger auch im Hinblick auf die unterlassene Anhörung nach dem damaligen Recht frei, unmittelbar Klage zu erheben (s BSG SozR 1200 § 34 Nr. 4; KassKomm-Krasney § 24 SGB X RdNr 16).
  • BSG, 26.10.1989 - 12 RK 25/88

    Zahlungsfrist für Beitragsnachentrichtung

    Auszug aus BSG, 05.10.1995 - 2 RU 11/94
    Die Behörde kann und muß deshalb die Frist verlängern, wenn dies zur Wahrung des durch § 24 SGB X vorgeschriebenen rechtlichen Gehörs wegen besonderer Umstände des Einzelfalles erforderlich ist (BSGE aaO S 105; BSG SozR 1300 § 26 Nr. 2; KassKomm-Krasney aaO).
  • BSG, 19.12.1968 - 2 RU 153/66

    Vorläufige Rente - Umwandlung in Dauerrente - Umwandlungsbescheid

    Auszug aus BSG, 05.10.1995 - 2 RU 11/94
    Die Beklagte hätte zudem nach einer Fristverlängerung - wie beantragt - bis Ende Januar 1990 noch mit einem bis Mitte März 1990 zugestellten Bescheid die vorläufige Rente entziehen und die Umwandlung der vorläufigen Rente in die Dauerrente kraft Gesetzes (§ 622 Abs. 1 Satz 1 RVO) verhindern können (BSGE 29, 73).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Hält ein Beteiligter es für erforderlich, Rat oder Informationen von Dritten einzuholen, und ist dies nicht offensichtlich unbegründet, ist ihm im Regelfall - wie bei einer im Rahmen der Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) gesetzten Frist (dazu: BSG SozR 1300 § 24 Nr. 4 S 7 f; BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 7 S 21 ff; BSG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 11/94, HVBG-INFO 1996, 13; zur Frist im Rahmen der Anhörung nach § 153 Abs. 4 SGG: Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 16/97, USK 97100; BSG Beschluss vom 22. Juni 1998 - B 12 KR 85/97 B; BSG Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 14/00 R, USK 2000-76) - eine Frist von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung unter Ausschluss der Postlaufzeiten einzuräumen.
  • LSG Bayern, 09.03.2023 - L 8 AY 110/22

    Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 4 AsylbLG erfordert ein pflichtwidriges

    Es kann hier dahin stehen, ob man sich bei der dafür einzuräumenden Frist an § 34a AsylG orientiert oder ob nicht eher die üblicherweise für Anhörungen als angemessen angesehene Frist von 14 Tagen (vgl. BSG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 RU 11/94 - juris) anzuwenden ist.
  • LSG Bayern, 31.05.2023 - L 8 AY 7/23

    Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 7 S. 1 AsylbLG erfordert pflichtwidriges

    Es kann dabei dahin stehen, ob man sich bei der dafür einzuräumenden Frist an § 34a AsylG orientiert oder ob nicht eher die üblicherweise für Anhörungen als angemessen angesehene Frist von 14 Tagen (vgl. BSG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 RU 11/94 - juris) anzuwenden ist.
  • LSG Bayern, 03.07.2023 - L 8 AY 7/23
    Es kann dabei dahin stehen, ob man sich bei der dafür einzuräumenden Frist an § 34a AsylG orientiert oder ob nicht eher die üblicherweise für Anhörungen als angemessen angesehene Frist von 14 Tagen (vgl. BSG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 RU 11/94 - juris) anzuwenden ist.
  • LSG Bayern, 31.05.2023 - L 8 AY 136/22

    Keine Kürzung von Leistungen an Asylbewerber nach abgelaufener Überstellungsfrist

    Es kann dabei dahin stehen, ob man sich bei der dafür einzuräumenden Frist an § 34a AsylG orientiert oder ob nicht eher die üblicherweise für Anhörungen als angemessen angesehene Frist von 14 Tagen (vgl. BSG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 RU 11/94 - juris) anzuwenden ist.
  • LSG Bayern, 20.12.2022 - L 8 AY 131/22

    Asylbewerberleistungen: Eilrechtsschutz und Voraussetzungen für eine wirksame

    Es kann hier dahin stehen, ob man sich bei der dafür einzuräumenden Frist an § 34a AsylG orientiert, weil sich die Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 7 AsylbLG auf die Ablehnung eines Asylantrages als unzulässig bezieht, oder ob nicht eher die üblicherweise für Anhörungen als angemessen angesehene Frist von 14 Tagen (vgl. BSG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 RU 11/94 - juris) anzuwenden ist.
  • LSG Bayern, 09.03.2023 - L 8 AY 135/22

    Voraussetzungen einer Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 4 AsylbLG

    Es kann dabei dahin stehen, ob man sich bei der dafür einzuräumenden Frist an § 34a AsylG orientiert oder ob nicht eher die üblicherweise für Anhörungen als angemessen angesehene Frist von 14 Tagen (vgl. BSG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 RU 11/94 - juris) anzuwenden ist.
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 BA 2/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Pferdepfleger - Auftragsverhältnis -

    Auch dürfte die Beklagte verpflichtet gewesen sein, dem klägerischen Fristverlängerungsantrag vom 18. Juli 2014 zu entsprechen ( vgl zu einem ähnlich gelagerten Fall: BSG, Urteil vom 5. Oktober 1995, 2 RU 11/94, zitiert nach juris, s. dort Rn 20 f ) und wäre demnach daran gehindert gewesen, ihre Entscheidung bereits vor Ablauf der klägerseits begehrten Fristverlängerung zu treffen.
  • SG Osnabrück, 07.02.2005 - S 12 AL 554/00
    Die Kammer vertritt in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht (vgl. z. B. Urteil vom 05. Oktober 1995 Az 2 RU 11/94) die Auffassung, dass keine ordnungsgemäße An-hörung vorliegt, wenn eine Behörde in eine bestehende Rechtsposition eines Leistungs-empfängers eingreifen will, wenn diesem eine Frist zur Stellungnahme von weniger als 2 Wochen Dauer (ohne Postlaufzeiten) eingeräumt wird, ohne dass besondere Umstände eine kürzere Frist rechtfertigen.
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